Öffentliche Auftraggeber, Sektorenauftraggeber und Konzessionsgeber müssen öffentliche Aufträge und Konzessionen ausschreiben. Ob eine Bau-, Liefer- oder Dienstleistung europaweit nach dem EU-Vergaberecht ausgeschrieben werden muss oder nicht, hängt von den sogenannten EU Schwellenwerten ab. Im Vorfeld einer Auftragsvergabe wird durch den Auftraggeber deshalb eine Auftragswertschätzung nach den vergaberechtlichen Regelungen erstellt. Bei Bedarf wird vorab eine Markterkundung durchgeführt, um z. B. die aktuellen Preise zu ermitteln.
Erreichen oder überschreiten die Schätzkosten (§ 3 VgV bzw. § 2 SektVO) den geltenden EU Schwellenwert, muss die Leistung europaweit ausgeschrieben werden. Liegt die Auftragswertschätzung unter der Wertgrenze wird die Ausschreibung national vergeben. Jedoch kann dabei eine mögliche Binnenmarktrelevanz des Auftrages weitere Schritte, insbesondere bei der Bekanntmachung notwendig machen.
Ausschlaggebend dafür, ob der EU Schwellenwert erreicht wird, ist nur die
korrekt durchgeführte Schätzung des Auftraggebers und nicht der tatsächliche Angebots- oder Auftragswert. Die europaweit gültigen EU Schwellenwerte haben auch nichts mit den Wertgrenzen zur Nutzung bestimmter Verfahrensarten im Unterschwellenbereich zu tun. Zudem gibt es Leistungen die ohnehin nicht dem Vergaberecht unterliegen, weil für sie unter anderem Ausnahmen nach §§ 107 oder 108 GWB gelten. Diese Ausnahmen sind vom Auftragswert unabhängig.
Ab dem 01.01.2024 gelten die geringfügig erhöhten EU Schwellenwerte in der untenstehenden Tabelle. Diese sind 2 Jahre lang bis Ende 2025 gültig.
Anwendungsbereiche | EU Schwellenwerte (netto) |
---|---|
Liefer- und Dienstleistungen für oberste und obere Bundesbehörden | 143.000 EUR |
Liefer- und Dienstleistungen für öffentliche Auftraggeber | 221.000 EUR |
Liefer- und Dienstleistungen im Bereich Verteidigung und Sicherheit | 443.000 EUR |
Liefer- und Dienstleistungen für Sektorenauftraggeber | 443.000 EUR |
Soziale und andere besondere Dienstleistungen für öffentliche Auftraggeber | 750.000 EUR |
Soziale und andere besondere Dienstleistungen für Sektorenauftraggeber | 1.000.000 EUR |
Bauaufträge | 5.538.000 EUR |
Konzessionen | 5.538.000 EUR |
Sie möchten wissen wie eine Auftragswertschätzung für Bau-, Liefer- oder Dienstleistungen korrekt durchzuführen ist? Sie kennen zwar die vergaberechtlichen Regelungen aus der VgV bzw. SektVO, sind sich bei der Auslegung in der Praxis jedoch oft unsicher?
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Ab dem 01.01.2022 gelten die aktuellen EU Schwellenwerte, welche zwei Jahre, also bis Ende 2023 gültig bleiben. Im Vergleich zu den Werten der Jahre 2020 und 2021 sind diese nahezu unverändert geblieben. Nur eine geringfügige Erhöhung konnte verzeichnet werden. So ist beispielsweise der EU Schwellenwert für Liefer- und Dienstleistungen gerade einmal um 1.000,- Euro höher als zuvor. Alle EU Schwellenwerte liegen damit immer noch deutlich niedriger als die der Jahre 2018 und 2019.
Die aktuellen EU Schwellenwerte finden Sie in der folgenden Übersicht. Wie immer, handelt es sich dabei natürlich um Nettowerte (also exklusive Umsatzsteuer).
Anwendungsbereiche | EU Schwellenwerte (netto) |
---|---|
Liefer- und Dienstleistungen für oberste und obere Bundesbehörden | 140.000 EUR |
Liefer- und Dienstleistungen für öffentliche Auftraggeber | 215.000 EUR |
Liefer- und Dienstleistungen im Bereich Verteidigung und Sicherheit | 431.000 EUR |
Liefer- und Dienstleistungen für Sektorenauftraggeber | 431.000 EUR |
Soziale und andere besondere Dienstleistungen für öffentliche Auftraggeber | 750.000 EUR |
Soziale und andere besondere Dienstleistungen für Sektorenauftraggeber | 1.000.000 EUR |
Bauaufträge | 5.382.000 EUR |
Konzessionen | 5.382.000 EUR |
Am 31.10.2019 wurden die damals neuen EU Schwellenwerte im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Diese galten ab dem 01.01.2020 bis Ende 2021. Die Wertgrenzen waren im Vergleich zu den Jahren 2018 und 2019 gesunken, was bedeutete, dass Aufträge bereits bei geringeren Schätzkosten europaweit ausgeschrieben werden mussten. Die mittlerweile veralteten Werte wurden zum 01.01.2022 angepasst.
Eine Übersicht der EU Schwellenwerte für 2020 und 2021 finden Sie in der folgenden Tabelle. Sortiert nach Anwendungsbereichen und der Höhe nach aufsteigend angeordnet, ergibt dies eine übersichtliche Darstellung.
Anwendungsbereiche | EU Schwellenwerte (netto) |
---|---|
Liefer- und Dienstleistungen für oberste und obere Bundesbehörden | 139.000 EUR |
Liefer- und Dienstleistungen für öffentliche Auftraggeber | 214.000 EUR |
Liefer- und Dienstleistungen im Bereich Verteidigung und Sicherheit | 428.000 EUR |
Liefer- und Dienstleistungen für Sektorenauftraggeber | 428.000 EUR |
Soziale und andere besondere Dienstleistungen für öffentliche Auftraggeber | 750.000 EUR |
Soziale und andere besondere Dienstleistungen für Sektorenauftraggeber | 1.000.000 EUR |
Bauaufträge | 5.350.000 EUR |
Konzessionen | 5.350.000 EUR |
Die EU Schwellenwerte werden von der EU-Kommission alle zwei Jahre, also in jedem geraden Kalenderjahr angepasst. Dies geschieht auf Basis des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (General Procurement Agreement, kurz GPA). Das GPA, welches den Zugang zu öffentlichen Aufträgen regelt, gilt in einigen Staaten der Erde darunter in den Länder der Europäischen Union, den USA, Kanada und Japan.
Die Ermittlung der EU Schwellenwerte erfolgt auf Grundlage von sogenannten Sonderziehungsrechten. Diese Sonderziehungsrechte sind eine künstlich geschaffene Währungseinheit und werden entsprechend der Wechselkursschwankungen zu den Europäischen Währungen alle zwei Jahre neu berechnet. Die EU Schwellenwerte werden also nicht einfach alle zwei Jahre erhöht um die Inflation auszugleichen. Im Jahr 2020 sind sie sogar erheblich gesunken wie der Vergleich mit den vorherigen Schwellenwerten für die Jahre 2018 und 2019 zeigt.
Anwendungsbereiche | EU Schwellenwerte (netto) |
---|---|
Liefer- und Dienstleistungen für oberste und obere Bundesbehörden | 144.000 EUR (bis Ende 2019) |
Liefer- und Dienstleistungen für öffentliche Auftraggeber | 221.000 EUR (bis Ende 2019) |
Liefer- und Dienstleistungen im Bereich Verteidigung und Sicherheit | 443.000 EUR (bis Ende 2019) |
Liefer- und Dienstleistungen für Sektorenauftraggeber | 443.000 EUR (bis Ende 2019) |
Soziale und andere besondere Dienstleistungen für öffentliche Auftraggeber | 750.000 EUR (konstant) |
Soziale und andere besondere Dienstleistungen für Sektorenauftraggeber | 1.000.000 EUR (konstant) |
Bauaufträge | 5.548.000 EUR (bis Ende 2019) |
Konzessionen | 5.548.000 EUR (bis Ende 2019) |
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